Asbest- und KMF-Sanierung in Berlin
Wir entfernen Asbest, Mineralfaser und andere Schadstoffe aus Wohn- und Gewerbeobjekten in Berlin und Umgebung. Sachkundig nach TRGS 519 und TRGS 521, mit allen Anzeigen, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsnachweisen aus einer Hand.
Start » Schadstoffsanierung
TRGS 519
Sachkunde Asbest
TRGS 521
Sachkunde KMF
Schadstoffsanierung in Berlin: vom Verdacht bis zur Entsorgung
Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF) sind in den meisten Berliner Gebäuden bis Baujahr 1996 verbaut, häufig an Stellen, die niemand auf den ersten Blick erkennt. Wir sind als ABRISSBÄREN auf die fachgerechte Sanierung genau dieser Materialien spezialisiert und verfügen über beide relevanten Sachkundenachweise: TRGS 519 für Asbest und TRGS 521 für KMF. Das bedeutet: Sie brauchen keinen zweiten Anbieter koordinieren, wenn beide Schadstoffe gleichzeitig vorkommen. Wir prüfen vor Ort, melden die Arbeiten beim zuständigen Berliner Bezirksamt an, errichten die nötigen Schutzbereiche, bauen den Schadstoff sortenrein aus und entsorgen alles über zugelassene Wege.
Sie bekommen sämtliche Entsorgungsnachweise und die Freigabemessung schriftlich.
Welche Schadstoffe wir in Berlin sanieren und entsorgen
Asbestsanierung
Ausbau und Entsorgung aller asbesthaltigen Materialien nach TRGS 519. Dachplatten, Fassadenelemente, Floor-Flex-Bodenfliesen, Bodenkleber, Spachtelmassen und Asbestzement-Rohre. Inklusive Anzeige beim Bezirksamt und Freigabemessung.
KMF-Sanierung
Entfernung alter Mineralwolle, Glaswolle und Steinwolle aus Dämmungen, Zwischenwänden und Dachräumen. Wichtig: Mineralfasern, die vor 1996 verbaut wurden, gelten in der Regel als „alte KMF" und sind nach TRGS 521 zu behandeln.
Schadstoffanalyse
Probenahme an verdächtigen Materialien und Auswertung im akkreditierten Labor. Sie bekommen ein schriftliches Gutachten, mit dem klar ist, ob und welche Sanierung nötig ist. Sinnvoll vor jedem Umbau und vor jedem Hauskauf.
Sanierung im Zuge vom Abriss
Wenn ohnehin ein Gebäude oder Gebäudeteil zurückgebaut wird, übernehmen wir die Schadstoffentfernung gleich mit. Ein Anbieter, eine Baustellenkoordination, ein Festpreis. So müssen Sie keine separate Sanierungsphase abwarten.
Behördliche Anzeige und Genehmigung
Asbestsanierungen sind in Berlin in der Regel anzeigepflichtig. Wir übernehmen die ASI-Anzeige beim zuständigen Bezirksamt mindestens sieben Tage vor Beginn und kümmern uns um sämtlichen Schriftverkehr.
Entsorgung mit Nachweisen
Asbest und KMF dürfen nur auf zugelassenen Deponien entsorgt werden. Wir transportieren sortenrein in gekennzeichneten Big-Bags oder Containern und übergeben Ihnen die Entsorgungsnachweise nach Abschluss der Arbeiten.
Weitere Leistungen
Kostenloses Angebot
Gern beraten wir Sie zwischen Montag und Samstag von 8 – 20 Uhr telefonisch. Oder via E-Mail dank Kontaktformular.
Asbest erkennen
Wo Asbest in Berliner Altbauten typischerweise verbaut ist
Eternit-Dächer und Fassadenplatten
Asbestzement-Dachplatten und Fassadenelemente wurden vor allem zwischen 1960 und 1990 verbaut. Erkennbar sind sie an der typischen Wellblech- oder Plattenform und am gräulichen, mit der Zeit vermoosten Erscheinungsbild. Bei der Sanierung dürfen die Platten nicht gebrochen, geschnitten oder mit Hochdruck gereinigt werden — sie müssen am Stück abgenommen, sortenrein verpackt und über zugelassene Deponien entsorgt werden.
Floor-Flex-Bodenfliesen
Vinyl-Bodenfliesen mit Asbestanteil, in den 60ern und 70ern oft als Standardbelag in Küchen, Fluren und Kellerräumen verlegt. Erkennbar an der quadratischen Form (meist 25 x 25 cm) und an gesprenkelten oder marmorierten Farbmustern. Vorsicht beim Entfernen: Floor-Flex selbst ist meist festgebunden, der darunter liegende schwarze Bodenkleber ist die größere Asbestquelle.
Schwarzer Bitumen-Bodenkleber
Der schwarze Kleber unter alten Vinyl- oder Linoleumbelägen ist eine der unterschätztesten Asbestquellen in Berliner Altbauten. Beim mechanischen Abschleifen werden enorme Mengen Fasern freigesetzt. Die fachgerechte Sanierung erfolgt mit speziellen Verfahren wie Trockeneis-Strahlen oder Cellulose-Verfahren unter Schwarzbereich-Bedingungen nach TRGS 519.
Asbest in Spachtelmassen und Putzen
Seit 2017 wissen wir aus Untersuchungen des BAuA, dass Asbest in den 60er- und 70er-Jahren auch in Innenputzen, Fliesenklebern und Spachtelmassen verarbeitet wurde. Das betrifft sehr viele Berliner Sanierungsobjekte und ist oft erst nach einer Probenahme erkennbar. Vor jedem größeren Umbau im Altbau lohnt eine Schadstoffanalyse.
Asbestzement-Rohre und Lüftungskanäle
In Heizungskellern, Lüftungssystemen und an Fallrohren finden sich häufig graue Zementrohre mit Asbest-Anteil. Diese Rohre sind in der Regel fest gebunden, werden aber beim Rückbau zur Faserquelle, wenn sie gebrochen werden.
Nachtspeicheröfen und Brandschutz-Anwendungen
Alte Nachtspeicheröfen vor Baujahr 1977 enthalten häufig Asbest als Isolierung. Auch Brandschutzplatten, Türen und Verkleidungen in Treppenhäusern älterer Berliner Mehrfamilienhäuser können asbesthaltig sein und müssen vor Sanierung oder Abriss geprüft werden.
Was Sie als Bauherr in Berlin bei Asbest- und KMF-Arbeiten beachten müssen
Wer darf Asbest sanieren?
Nach TRGS 519 dürfen Asbestabbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Betrieben mit anerkannter Sachkunde durchgeführt werden. Privatpersonen dürfen Asbest in den allermeisten Fällen nicht selbst entfernen — auch nicht im eigenen Haus. Wir verfügen über den großen Asbest-Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Anlage 3).
Wann muss die Sanierung angezeigt werden?
Asbestarbeiten sind in Berlin in der Regel sieben Tage vor Beginn beim zuständigen Bezirksamt anzuzeigen (ASI-Anzeige nach §41 GefStoffV). Bei umfangreichen Sanierungen kann zusätzlich eine Genehmigung erforderlich sein. Wir übernehmen die Anzeige für unsere Kunden mit, auf Wunsch auch die komplette Behörden-Kommunikation.
Welche Vorschriften gelten für KMF?
Künstliche Mineralfasern, die vor 1996 hergestellt wurden, sind nach TRGS 521 als „alte KMF“ einzustufen und gelten als krebsverdächtig (Kategorie 2). Sie müssen wie Asbest in geschlossenen Behältern entsorgt werden. Wir prüfen anhand von Materialprobe oder Herstellerangabe, ob es sich um „alte“ oder „neue“ KMF handelt.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung und die TRGS-Regeln können nach §22 GefStoffG mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten oder Bewohnern drohen strafrechtliche Konsequenzen. Eine Sanierung in Eigenregie ist nicht nur fachlich riskant, sondern juristisch fast immer unzulässig.
Warum Bauherren in Berlin uns mit ihrer Schadstoffsanierung beauftragen
Schadstoffsanierung ist keine Standardleistung, sondern eine Vertrauenssache. Drei Punkte, an denen sich unsere Arbeit unterscheidet:
Doppelte Sachkunde nach TRGS 519 und TRGS 521
Wir sind sowohl für Asbest- als auch für KMF-Sanierung sachkundig. Wenn beide Schadstoffe vorkommen, was in Berliner Altbauten häufig der Fall ist, müssen Sie keinen zweiten Anbieter koordinieren. Ein Festpreis, eine Baustellenleitung, eine Verantwortung.
Behördlicher Aufwand inklusive
Die ASI-Anzeige beim Berliner Bezirksamt, die Abstimmung mit dem Amt für Arbeitsschutz und die Freigabemessung übernehmen wir komplett. Sie bekommen am Ende ein vollständiges Schadstoff-Protokoll, das auch bei späterem Verkauf oder Umbau Bestand hat.
Sanierung und Abriss in einem
Wenn Ihr Objekt nach der Sanierung ohnehin abgerissen oder entkernt wird, machen wir beides selbst. Das spart Schnittstellen, Zeit und in der Regel auch Geld, weil Schutzaufbauten doppelt genutzt werden können.
In sechs Schritten von der ersten Probe bis zur freigemessenen Übergabe
Anfrage und Verdachtsäußerung
Sie melden sich, weil Sie etwas Verdächtiges entdeckt haben oder vor einer Sanierung Sicherheit brauchen. Wir besprechen am Telefon, welche Baujahre und Materialien typischerweise betroffen sind und ob eine Probenahme nötig ist.
Schadstoffanalyse
Wir nehmen Proben von den verdächtigen Materialien und lassen sie im akkreditierten Labor untersuchen. Sie bekommen das Gutachten schriftlich. Erst auf dieser Basis kalkulieren wir die Sanierung verbindlich.
Festpreisangebot und Anzeige
Schwarzbereich und Schutzaufbau
Vor Beginn der eigentlichen Sanierung errichten wir den Schwarzbereich nach TRGS 519: Abschottungen, Personenschleusen, Unterdruckhaltung. Die Arbeitsbereiche werden vollständig vom Rest des Gebäudes getrennt.
Ausbau und Sicherstellung
Der Schadstoff wird sortenrein ausgebaut, in zugelassene Big-Bags oder gekennzeichnete Behälter verpackt und über zugelassene Wege zur Deponie transportiert. Sie bekommen die Entsorgungsnachweise im Anschluss schriftlich.
Freigabemessung und Übergabe
Nach Abschluss der Sanierung erfolgt die Freigabemessung durch ein unabhängiges Labor. Erst wenn die Faserkonzentration in der Raumluft unter den zulässigen Werten liegt, wird der Bereich freigegeben und an Sie übergeben.
Vertrauen
Was uns als Berliner Schadstoffsanierer ausmacht
- TRGS 519 Sachkunde Asbest (Anlage 3), vollständiger Sachkundenachweis
- TRGS 521 Sachkunde KMF, Sanierung von alten Mineralfasern nach Gefahrstoffverordnung
- Über 75 Bewertungen auf MyHammer und Google, ein Großteil mit fünf Sternen
- Seit 2021 als Abrissbären in Berlin und Umgebung tätig, 500+ abgeschlossene Projekte
Schadstoffsanierung in ganz Berlin und im Umland
Wir sanieren Asbest, KMF und weitere Schadstoffe in ganz Ost-Berlin sowie im Umland. Besonders häufig arbeiten wir in Strausberg und Erkner, wo zahlreiche Bestandsgebäude aus den 1960er- bis 1990er-Jahren saniert werden. Unser Einsatzgebiet umfasst außerdem Pankow, Mahlsdorf, Marzahn, Hellersdorf, Kaulsdorf, Lichtenberg, Ahrensfelde, Fredersdorf-Vogelsdorf, Neuenhagen bei Berlin, Rüdersdorf, Königs Wusterhausen und Grünheide.
Schadstoffsanierung in Strausberg
Schadstoffsanierung in Erkner
Verdacht auf Asbest oder KMF in Ihrem Objekt? Reden Sie mit uns.
Wenn Sie unsicher sind, ob Schadstoffe vorhanden sind, rufen Sie uns einfach an. Wir besprechen die kritischen Stellen Ihres Objekts und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Probenahme sinnvoll ist. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wenn eine Sanierung nötig wird, erhalten Sie nach der Besichtigung ein Festpreisangebot.
Antworten auf Fragen rund um Hausabriss und Rückbau in Berlin
Wann lohnt sich ein Hausabriss in Berlin gegenüber einer Sanierung?
Wenn die Sanierungskosten über 70 Prozent eines vergleichbaren Neubaus liegen, lohnt sich der Abriss in der Regel mehr. Auch bei stark belasteten Altbauten, asbesthaltigen Materialien oder nicht mehr zeitgemäßen Grundrissen ist der Neubau oft die wirtschaftlichere Lösung. Wir geben Ihnen bei der Besichtigung eine ehrliche Einschätzung.
Brauche ich für einen Hausabriss in Berlin eine Genehmigung?
In Berlin ist für die meisten Wohngebäude eine Abrissanzeige beim zuständigen Bezirksamt nötig, in einzelnen Fällen, etwa bei Gebäuden im Sanierungsgebiet oder unter Denkmalschutz, auch eine Genehmigung. Wir prüfen das vorab und übernehmen auf Wunsch den Schriftverkehr mit dem Amt.
Wie lange dauert der Abriss eines Einfamilienhauses?
Ein freistehendes Einfamilienhaus reißen wir in der Regel innerhalb von einer bis zwei Wochen ab, inklusive Bauschuttentsorgung und Geländebegradigung. Bei Schadstoffsanierung nach TRGS 519 oder bei schwer zugänglichen Grundstücken kommen wenige Tage dazu. Den genauen Zeitraum nennen wir Ihnen im Angebot verbindlich.
Was kostet ein Hausabriss in Berlin?
Der Abriss eines Einfamilienhauses in Berlin liegt erfahrungsgemäß zwischen 12.000 und 30.000 Euro inklusive Entsorgung. Garagen ab 1.500 Euro, Bungalows ab 6.000 Euro. Maßgeblich sind Größe, Bausubstanz, Schadstoffbelastung und Erreichbarkeit. Wir kalkulieren nach kostenloser Vor-Ort-Besichtigung einen verbindlichen Festpreis.
Was passiert mit dem Bauschutt nach dem Abriss?
Wir trennen den Bauschutt direkt auf der Baustelle in Beton, Ziegel, Holz, Metall und Mischabfälle. Asbesthaltige oder anderweitig schadstoffbelastete Materialien werden separat verpackt und über zugelassene Entsorger abgegeben. Sie bekommen alle Entsorgungsnachweise im Anschluss schriftlich von uns.
Kann auch nur ein Teil eines Gebäudes abgerissen werden?
Ja. Wir machen Teilabrisse von einzelnen Anbauten, Etagen, Garagen oder Hofgebäuden, ohne das Hauptgebäude anzutasten. Wichtig sind dabei eine genaue Vorab-Planung, statische Sicherung und Staubschutz, damit der Rest des Gebäudes bewohnt oder genutzt bleiben kann. Auch das übernehmen wir komplett.