Baumfällung und Rodung für Baugrundstücke in Berlin
Wir fällen Bäume, entfernen Hecken und roden Grundstücke in Berlin und Brandenburg. Für Abriss, Neubau oder Grundstücksverkauf übernehmen wir Fällung, Wurzelrodung und Grünschnittentsorgung inklusive Genehmigungsprüfung.
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Was wir bei Baumfällungen und Rodungen in Berlin übernehmen
Bevor ein Grundstück bebaut oder abgerissen werden kann, müssen oft zuerst Bäume, Hecken oder verwilderte Flächen entfernt werden. Gerade auf älteren Grundstücken stehen große Baumgruppen, dichte Hecken oder Wurzelreste ehemaliger Bebauung im Weg. Wir übernehmen die komplette Vorbereitung des Grundstücks inklusive Fällung, Rodung und Abtransport des Materials.
Dabei prüfen wir vorab, ob Bäume unter die Berliner Baumschutzverordnung fallen und ob Genehmigungen erforderlich sind.
Eigentümer beauftragen uns vor Abrissprojekten, Bauträger vor Neubauten und Erben bei lange ungenutzten Grundstücken. Auch einzelne Problemfällungen oder schwer zugängliche Bereiche übernehmen wir regelmäßig.
Was wir in Berlin und Umgebung fällen und roden
Baumfällungen auf Privatgrundstücken
Fällung einzelner Bäume oder größerer Baumgruppen auf Wohn- und Gewerbegrundstücken. Auch bei engem Baumbestand oder schwieriger Zufahrt.
Hecken- und Strauchrodung
Entfernung von Hecken, Wildwuchs und Sträuchern inklusive Abtransport des Grünschnitts und Freilegung der Fläche.
Wurzelstockfräsung und Wurzelrodung
Entfernung von Wurzelstöcken und unterirdischen Resten ehemaliger Bäume, damit Grundstücke direkt befahrbar oder bebaubar werden.
Grünschnittentsorgung
Abtransport und Entsorgung von Ästen, Stammholz, Hecken und sonstigem Grünschnitt nach Abschluss der Arbeiten.
Weitere Leistungen
Kostenloses Angebot
Gern beraten wir Sie zwischen Montag und Samstag von 8 – 20 Uhr telefonisch. Oder via E-Mail dank Kontaktformular.
Wann Grundstücke in Berlin gerodet werden müssen
Vor dem Neubau
Für Zufahrten, Baugruben und Arbeitsflächen müssen Grundstücke oft zuerst freigemacht werden. Ohne Rodung können Maschinen und Container häufig nicht aufs Gelände.
Vor dem Hausabriss
Große Bäume oder dichte Hecken erschweren den Rückbau und blockieren Zufahrten für Bagger und Lkw. Deshalb werden viele Grundstücke vor dem Abriss vorbereitet.
Bei verwilderten Grundstücken
Lange ungenutzte Grundstücke wachsen oft vollständig zu. Wir entfernen Wildwuchs und schaffen wieder nutzbare Flächen.
Nach Sturmschäden oder Problemwuchs
Beschädigte oder instabile Bäume können Gebäude, Nachbargrundstücke oder Verkehrswege gefährden. In solchen Fällen übernehmen wir die kontrollierte Fällung.
Warum Eigentümer uns mit Rodungen beauftragen
Bäume sind wichtig für Stadtklima, Schatten und Lebensqualität – deshalb sollte jeder gesunde Baum möglichst erhalten bleiben. Manchmal stehen Bauvorhaben, Sicherheitsrisiken, Schäden am Gebäude oder stark verwilderte Grundstücke jedoch einer weiteren Nutzung entgegen. Wenn eine Fällung notwendig wird, übernehmen wir die Arbeiten unter folgenden Voraussetzungen:
Genehmigungen werden vorab geprüft
Wir prüfen direkt bei der Besichtigung, ob Bäume geschützt sind und ob eine Genehmigung erforderlich wird.
Vorbereitung für die nächsten Gewerke
Nach der Rodung sind Zufahrten, Arbeitsflächen und Stellplätze direkt nutzbar. Das spart zusätzliche Vorarbeiten vor Abriss oder Neubau.
Erfahrung mit großen Grundstücken
Viele unserer Projekte kombinieren Rodung mit Abriss oder Beräumung. Dadurch können auch größere Flächen wirtschaftlich vorbereitet werden.
In fünf Schritten vom bewachsenen Grundstück zur freien Fläche
Anfrage und Erstkontakt
Sie schildern uns Ihr Vorhaben, die ungefähre Größe Ihres Baumes und die Adresse des zu rodenden Grundstücks. Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine erste Einschätzung und einen Termin für die Vor-Ort-Besichtigung.
Vor-Ort-Besichtigung
Festpreisangebot
Sie erhalten ein Angebot für Fällung, Rodung, Wurzelentfernung und Entsorgung inklusive aller geplanten Leistungen.
Vorbereitung und Genehmigung
Falls erforderlich, unterstützen wir bei Fällgenehmigungen und planen den Arbeitszeitraum entsprechend der gesetzlichen Schonzeiten.
Fällung und Rodung
Bäume, Hecken und Wurzelreste werden entfernt und abtransportiert. Danach ist die Fläche bereit für Abriss, Neubau oder weitere Arbeiten.
Vertrauen
Was uns als Berliner Betrieb ausmacht
- Seit 2021 als Abrissbären in Berlin und Umgebung tätig
- Über 75 Bewertungen auf MyHammer und Google, ein Großteil mit fünf Sternen
- über 500 erfolgreich umgesetzte Projekte
- Bis zu 100 km rund um Berlin, kurzfristige Termine möglich
Baumfällung und Rodung in Berlin und im Umland
Baumfällung & Rodung in Ahrensfelde
Baumfällung & Rodung in Grünheide
Antworten auf Fragen rund um die Baumfällung
Brauche ich für eine Baumfällung in Berlin eine Genehmigung?
In Berlin sind viele Laubbäume durch die Baumschutzverordnung geschützt. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Stammumfang und der Baumart ab. Wir prüfen das vorab bei der Besichtigung.
Wann dürfen Bäume und Hecken entfernt werden?
Für stärkere Rückschnitte und Rodungen gilt in der Regel die gesetzliche Schonzeit vom 1. März bis 30. September. Außerhalb dieser Zeit können die meisten Arbeiten problemlos durchgeführt werden. Ausnahmen prüfen wir projektbezogen.
Was kostet eine Baumfällung oder Rodung?
Die Kosten richten sich nach Baumgröße, Zugänglichkeit, Anzahl der Bäume und Aufwand für Abtransport oder Wurzelentfernung. Einzelne kleinere Fällungen sind deutlich günstiger als komplette Grundstücksrodungen. Nach Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis.
Entfernen Sie auch Wurzeln und Hecken?
Ja. Neben Baumfällungen übernehmen wir auch Heckenrückbau, Wurzelstockfräsung und komplette Rodungen von verwilderten Grundstücken oder Bauflächen.
In welchem Umkreis arbeiten Sie?
Wir sind in ganz Berlin und im Umland bis etwa 100 Kilometer rund um die Hauptstadt unterwegs. Für größere Projekte fahren wir auch darüber hinaus, beispielsweise nach Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder).